Liebe Eltern,
bevor die neue Saison startet möchte ich Euch einige Details mitteilen, die zur Vereinfachung
der Abrechnung und des Trainingsbetriebes notwendig geworden sind:
In der Vergangenheit ist es bezüglich der „50% Regel“ (wenn 50% der Kinder einer Gruppe nicht anwesend sind, fällt das Training aus und wird nachgeholt) zu Absprachen gekommen, die es sehr schwierig machen, ausgefallene Stunden nachzuholen. Z.B.: „Mein Kind kann heute nicht kommen, lass dein Kind doch auch zu Hause, dann wird die Stunde nachgeholt“.
Um Verwirrungen und das Nachhalten bezüglich ausgefallener Stunden zu minimieren werden wir es nun in Zukunft, wie in jeder anderen Organisation auch üblich, folgendermaßen handhaben:
1. Stunden, die durch Verschulden der Trainer ausfallen, werden grundsätzlich nachgeholt. Für Stunden, die der Schüler aus eigenem Verschulden versäumt, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Das bedeutet, dass es durchaus sein kann, dass ein Kind einmal eine Einzelstunde bekommt, da die anderen Kinder nicht anwesend sind. (Ausnahme: die ganze Gruppe ist unterwegs, wie. z.B. bei Klassenfahrten)
2. Stunden, die im Sommer wegen schlechten Wetters ausgefallen sind, werden nachgeholt
3. Stunden, die auf Feiertage fallen, wie. z.B. Heiligabend, Weihnachten, Ostern werden nachgeholt.
4. Das Training findet nach wie vor in den Ferien statt (auch in den Sommerferien!), um Kindern, die nicht im Urlaub sind, die Möglichkeit zu bieten, Tennis zu spielen. Allerdings zu den Bedingungen, die unter Punkt 1 genannt sind.
Frauke Braun
Jugendwartin Tennisabteilung GW Albersloh