Aktuelle Vereinssatzung

Unsere aktuelle Vereinssatzung vom 27.10.2020 kann hier nachgelesen und auch heruntergeladen werden.

Historie


Satzung vom 7.6.2016

Die die bisherige Vereinssatzung vom 7.06.2016 ist über diesen Link erreichbar.

Grund der Änderung

Antrag zur Satzungsänderung 2020: Die folgende Satzungsänderung wurde bereits auf der JHV 2019 diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Wegen eines Formfehlers bei der Abstimmung konnte die Änderung nicht wirksam werden. Daher muss sie in 2020 erneut zur Abstimmung gebracht werden.

Konkret geht es hierbei um § 26.3 der Satzung. Der bisherige Wortlaut des § 26 lautet:

 § 26 Auflösung oder Austritt

1. Der Verein wird aufgelöst, wenn ein dahingehender Beschluss in zwei Jahreshaupt- und/oder außerordentlichen Versammlungen, die einander im Abstand von mindestens einem Monat folgen müssen, jeweils mit einer 3/4 Mehrheit bei Anwesenheit von 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder gefasst wird.

2. Für den Beschluss über den Austritt aus dem Hauptverband der Deutschen-Jugend-Kraft ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

3. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.

Änderungsvorschlag:

3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den DJK-Sportverband Diözesanverband Münster e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 


Satzung vom 10.09.1991

Die bisherige Vereinssatzung vom 10.09.1991 kann ebenfalls noch eingesehen werden.

Grund der Änderung

Diese Satzung war aus dem Jahre 1991 und bedurfte unter anderem aus steuerlichen Gründen der Überarbeitung.

Die erste überarbeitete Satzung wurde am 16.01.2012 der Jahreshauptversammlung als Entwurf vorgestellt. Die Jahreshauptversammlung beschloss ein paar redaktionelle Änderungen. Diese Änderungen wurden berücksichtigt und „eingepflegt“. Des Weiteren hat unser Notar aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Reihenfolge der unterschiedlichen Paragraphen zum Teil ändern müssen.

Nunmehr liegt die neue und noch einmal überarbeitete Satzung in einen genehmigungsfähigen Entwurf vor. Diese Satzung hat auch unser Notar geprüft. Die Satzung werden wir auf der Jahreshauptversammlung am 20.01.2014 noch einmal abschließend vorstellen und genehmigen lassen.

Nach der Genehmigung des „finalen“ Satzungsentwurfes durch die Jahreshauptversammlung wird die Satzung dann durch unseren Notar über eine Vereinsregisteranmeldung dem Registergericht zur Eintragung übergeben. Das Registergericht wird die Satzung dann noch einmal inhaltlich prüfen und in das Vereinsregister einstellen.

Aber auch danach dauerte es noch einige Zeit, bis die letzten Ungereimtheiten geklärt waren. Mit Wirkung vom 7. Juni 2016 erfolgte die endgültige Eintragung in das Vereinsregister!!

 

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