Beiträge im Sportverein DJK Grün-Weiß Albersloh 1954 e.V.


Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge (Stand: 05.06.2018) sind aus diesem Dokument zu entnehmen:  B E I T R A G S O R D N U N G .

Info: Die neuen Mitgliedsbeiträge mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 wurden in der Jahreshauptversammlung am 18. November 2024
         beschlossen und sind hier zu finden:  N e u e  B E I T R A G S O R D N U N G .    
 
Folgende Besonderheiten zum GWA-Beitragsverfahren sind zu beachten:

  • Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich fällig jeweils zum 01.03. und 01.09. eines jeden Geschäftsjahres.
  • Ausnahme: Nur der Grundbeitrag (z.B. bei Kursen) wird am 01.09. als Jahresbeitrag eingezogen!
  • Die Beiträge werden nur durch das Lastschriftverfahren mit Bestehen eines gültigen SEPA-Mandats eingezogen. Mitglieder, die in berechtigten Ausnahmefällen nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen aber den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr!
  • Neumitglieder oder Mitglieder, die einer zusätzlichen Sportabteilung beitreten, zahlen nur den bis zur nächsten Fälligkeit anteiligen Beitrag. Beim Wechsel von Abteilungen erfolgt eine entsprechende Beitragsverrechnung.
  • Erster Beitragsmonat ist gewöhnlich derjenige, in dem die Aufnahme oder Änderung erfolgt. (Beispiel: Eintritt/Änderung zum 15.01. => Der Beitrag wird dann ab dem 01.01. berechnet.)
  • Der Familienbeitrag A in Höhe von 210,-- EUR (bzw. 234,-- EUR ab 2025) im Jahr ist möglich für eine Familie mit 1 Erwachsenen und mindestens 2 Kinder unter 18 Jahre oder im Alter von 18 - 26 Jahre, falls diese noch Schüler oder Studenten oder Auszubildende sind. Hierunter fallen keine Tennisbeiträge, da diese immer separat zu entrichten sind!
    Eine Ausnahme ist hierbei der Familienbeitrag A in der Abteilung Fußball mit 240,-- EUR (bzw. 264,-- EUR ab 2025).
  • Der Familienbeitrag B in Höhe von 240,-- EUR (bzw. 264,-- EUR ab 2025) im Jahr ist möglich für eine Familie mit 2 Erwachsenen und mindestens 1 Kind unter 18 Jahre oder im Alter von 18 - 26 Jahre, falls diese noch Schüler oder Studenten oder Auszubildende sind. Hierunter fallen keine Tennisbeiträge, da diese immer separat zu entrichten sind!
    Eine Ausnahme ist hierbei der Familienbeitrag B in der Abteilung Fußball mit 270,-- EUR (bzw. 294,-- EUR ab 2025).
  • Erreicht ein Mitglied das 18. Lebensjahr, erfolgt ab der darauf folgenden nächsten Beitragsfälligkeit automatisch die Umstellung auf den Seniorenbeitrag oder den Ausbildungsbeitrag für eine Person im Alter von 18 - 26 Jahre (= sofern dieses dem Verein dann schriftlich mitgeteilt wird bzw. auch bekannt ist!).
  • Bei Mitgliedschaft in einer weiteren Abteilung der DJK GW Albersloh 1954 e.V. erhöht sich der Beitrag um 36,-- EUR jährlich je Abteilung, höchstens aber um 72,-- EUR.
    Als Grundbeitrag wird dann der jeweils höchste zutreffende Beitrag der Abteilung erhoben, in der das Mitglied Sport betreibt.

Falls Sie den neuen Adobe Acrobat Reader DC noch nicht installiert haben, finden Sie nachstehend einen Link zum Hersteller.
Der Reader ist eine kostenlose Software zum Anzeigen und Drucken von PDF-Dateien. Bei Darstellungsproblemen können Sie  h i e r  die aktuellste Version herunterladen.
 


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.